Knollstraße 143
49088 Osnabrück
Schulleiter: Dirk Ebrecht
Knollstraße 143
49088 Osnabrück
Schulleiter: Dirk Ebrecht
Lernmittel online bestellen? Warum?
Die entgeltliche Lernmittelausleihe läuft online über das IServ-Verwaltungsmodul „Schulbuchausleihe“. Die papierlose Lernmittelausleihe über IServ erleichtert und vereinfacht den Eltern, den Schülern und der Schule die Ausleihe und Rückgabe von Schulbüchern. Alle Verantwortlichen haben somit alles im Blick:
Warum heißt unser Server jetzt "obsas.de"?
Ab Sommer 2021 trägt unsere Schule den neuen Schulnamen „Oberschule am Sonnenhügel“. Für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Klassen 6-10 ändert sich erst einmal nichts. Das einzige, was sich ändert, ist die Erreichbarkeit des Schulservers welcher ab dem 1. Juni 2021 direkt über www.obsas.de erreichbar ist. Auch müssen IServ-App-Nutzerinnen und Nutzer sich ab dem 1. Juni 2021 einmal mit dem neuen Servernamen „obsas.de“ und ihrer Mailadresse „moritz.mustermann@obsas.de“ anmelden. Die Passwörter ändern isch nicht. Alle E-Mail-Adressen mit „@wrs-os.de“ bleiben auch erst einmal erreichbar, für sie gibt es eine Umleitung von „@obsas.de“ – man merkt also als Nutzer nichts davon. *obsas.de = „OBS am Sonnenhügel“
Komplette Bücher- und Lernmittelliste?
Wie kann ich erfahren, welche Bücher, Arbeitshefte und eBooks angeschafft werden müssen, wenn ich die Bücher selbst kaufen möchte?
Auf unserer Homepage www.obs-sonnenhuegel.de unter „Service>Lernmittel“ finden Sie alle Bücherlisten und eBook-Listen sowie im Bereich „Service“ und „Download“ alle Materialien, die angeschafft werden müssen.
Was ist mit den Lernmitteln, die von der Ausleihe ausgeschlossen sind?
Die Angabe aller Lernmittel, die von der Ausleihe ausgeschlossen sind, können Sie auf unserer Homepage ersehen unter www.obs-sonnenhuegel.de>Schulbuchausleihe>Bücherlisten.
Diese müssen auf eigene Kosten angeschafft werden.
Hilfe für die Online-Anmeldung erhalten
Eine genaue Anleitung hier als YouTube-Video:
Wo genau melde ich mein Kind für die Lernmittelausleihe an?
Im genannten Zeitraum gehen Sie über www.obsas.de/buecher auf das ISERV-Modul „Lernmittel/Schulbuchausleihe„.
Hier werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt.
Diese beginnt damit, dass Sie zunächst die Jahrgangsstufe wählen, in die Ihr Kind im kommenden Schuljahr voraussichtlich gehen wird.
Die Anmeldung gilt als endgültig abgeschickt, wenn Sie im letzten Schritt den Leihbedingungen der Schule zugestimmt haben.
Jeder einzelne Jahrgang hat eine individuelle Bücherliste mit vorgesehenen Lernmitteln.
Die Bücherlisten setzen sich aus den ausleihbaren Lernmitteln sowie den Pflichtanschaffungen und Anschaffungsempfehlungen (gehören nicht zum Ausleihverfahren!) einzelner Fächer zusammen.
Was ist mit den Sonderauswahlen (Französisch, Religion, Profilkurs)?
Beachten Sie bitte bei der Zusammenstellung der Bücherliste Ihres Kindes, ob Ihr Kind „Religion“ oder „Werte und Normen“, ab Jahrgang 6 „Französisch“ sowie ab Jahrgang 9 ein Profil („Wirtschaft“, „Technik“, „Gesundheit und Soziales“ oder „Französisch“) gewählt hat.
Was ist mit Mehrjahresbänden?
Häufig werden Mehrjahresbände zur Ausleihe angeboten (z.B. Erdkunde 5/6, Biologie 7/8, …).
Sie leihen Mehrjahresbände zwar nur einmal aus, bezahlen aber jährlich die Leihgebühr.
Was tun? Hinter einem Lehrwerk steht „keine Ausleihe“
Alle mit „keine Ausleihe“ gekennzeichneten Lernmaterialien (z.B. Atlas, Arbeitshefte, …) sind von Ihnen vor Beginn des Schuljahres anzuschaffen. Der Atlas ist selbstverständlich nur einmalig zu besorgen, auch wenn er in den nachfolgenden Schuljahren wieder auf der Liste erscheint.
Versetzung ist nicht sicher
Bestellen Sie trotzdem die Bücher für das kommende Schuljahr. Wird nach der Zeugniskonferenz festgestellt, dass ihr Kind nicht versetzt wird, wird die Anmeldung für das kommende Schuljahr gelöscht. Sie erhalten die Möglichkeit der Neuanmeldung für das richtige Schuljahr. Auch die eventuell benötigten Bescheinigungen müssen pünktlich abgegeben werden.
Was passiert nach Abschluss des Lehrmittel-Anmeldevorgangs?
Im Anschluss wird Ihnen eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt, in der alle wichtigen Informationen zur Bezahlung enthalten sind.
Ich habe nach der Anmeldung keine Mail bekommen
Die Bestätigungsmail wird normalerweise sofort im Anschluss automatisch geschickt. Wahrscheinlich haben Sie die Anmeldung nicht bis zum Ende durchgeführt und es ist bei uns keine Anmeldung eingegangen. Die Anmeldung muss daher wiederholt werden.
Es kann auch sein, dass Sie eine falsche Mail-Adresse angegeben haben.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte per Mail an mich lernmittel@obsas.de.
Muss ich den genauen Verwendungszweck angeben?
Achten Sie darauf, bei der Überweisung den Ihnen vorgegebenen Verwendungszweck anzugeben. Nur so können wir die Zahlung dem richtigen Kind zuordnen.
Wie läuft die Bezahlung?
Haben Sie sich erfolgreich für die Leihe angemeldet, müssen Sie das Entgelt rechtzeitig und mit dem genauen Verwendungszweck, wie in Ihrer Bestätigung angegeben, überweisen.
Auf welches Konto ist die Leihgebühr zu zahlen?
Land Niedersachsen
Schulkonto DE 91 2655 0105 1508 0124 48
NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Dieses Konto wurde Ihnen in der Bestätigungsmail genannt. Haben Sie keine Mail erhalten, war entweder die Mail-Adresse falsch oder Sie haben die Anmeldung nicht bis zum Ende durchgeführt und daher nicht abgeschickt.
Kann ich die Leihgebühr auch bar entrichten?
Nein, die Leihgebühr kann nicht in bar bezahlt werden, da alle Angelegenheiten über das Schulgirokonto abgewickelt werden müssen.
Wer bekommt wodurch Ermäßigungen bzw. Befreiungen?
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende-, Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder -, Zwölftes Buch – Sozialhilfe, oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.
Eine BuT-Berechtigung ist als Nachweis NICHT ausreichend!
Wohin und bis wann müssen alle Nachweise für die Ausleihe eingereicht werden?
Bitte reichen Sie diese sofort ein:
Oberschule am Sonnenhügel
Sekretariat
Knollstr. 143
49088 Osnabrück
Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich automatisch dafür, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen!
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können bei der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgeltes stellen. Die Schulpflicht der anderen Kinder ist durch eine entsprechende Schulbescheinigung nachzuweisen. Die Schulbescheinigungen sind ebenfalls über die jetzige Klassenlehrkraft an das Sekretariat zu senden.
Im Anschluss an die Anmeldung wird Ihnen die fällige Leihgebühr (in Euro) angezeigt, bitte überweisen Sie diese rechtzeitig und unter Nennung des genauen Verwendungszweckes (siehe Ihre Bestätigungsmail) auf das Schulgirokonto der Oberschule am Sonnenhügel (27.06.2021 für die zukünftigen Klassen 5).
Alle benötigten Informationen hierzu finden Sie nach dem Absenden der Anmeldung auf der Bestätigungsseite.
Geht die fällige Leihgebühr nicht innerhalb einer Woche ein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gibt es Fristen für die Belege für Ermäßigungen/Befreiungen?
Bitte denken Sie daran, Belege für eine entgeltfreie oder ermäßigte Buchausleihe ebenfalls bis zum Zahlungstermin in der Schule einzureichen:
Was ist mit Schulbescheinigungen wg. Geschwisterkindern?
Bitte denken Sie daran, Schulbescheinigungen von zwei weiteren schulpflichtigen Geschwisterkindern, wegen der sich die Ausleihgebühr um 20 % reduzieren würde, ebenfalls bis zum Zahlungstermin in der Schule einzureichen:
Termine für Belege nicht eingehalten? Was nun?
Bei zu spät eingereichten Belegen können wir eine verminderte oder kostenfreie Lernmittelleihe nicht garantieren!
Bitte melden Sie sich per email an lernmittel@obsas.de.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fristen für die Anmeldung/die Überweisung versäumt habe?
Senden Sie eine Mail an mich, Birgit Kramer-Nennen: lernmittel@obsas.de.
Sie erreichen die Lernmittelausleihe über den Rückrufservice unseres Schulsekretariats mit der Nummer 0541 323 84 500.
Berechtigungsschein reicht nicht für Befreiung?
Sie haben bei der Schulbuchanmeldung einen Befreiuungsantrag gestellt. Es leuchtet das Feld auf, dass ein Berechtigungschein nicht ausreicht. Das bedeutet: Es muss der tatsächliche Nachweis erbracht werden, dass man Gelder vom Amt bezieht.
Die erste Seite des amtlichen Nachweises reicht aus.
Wie wird die Leihgebühr berechnet?
Die Leihgebühr beträgt bei einjährigen Bänden ca. 40 % des Ladenpreises, bei mehrjährigen Bänden ca. 30 % pro Jahr des Ladenpreises.
Für das Fach Mathematik in den Klasse 5 sind zwei Arbeitshefte angegeben. Muss ich beide Arbeitshefte besorgen?
Ja, beide Hefte müssen angeschafft werden.
Was ist zu tun, wenn ich falsche Schulbücher bestellt habe?
Überweisen Sie die Leihgebühr NICHT.
Senden Sie eine Mail an lernmittel@obsas.de mit der Bitte, die Bestellung zu stornieren.
Vergessen Sie dabei nicht, den Namen und die Klasse Ihres Kindes anzugeben.
Melden Sie sich dann erneut an und bestellen Sie dann die benötigten Lernmittel.
Wer ist Ansprechpartner/in für die Lernmittelausleihe? Wo und wie erreiche ich diese Person?
Bei Fragen zur online-Bestellung oder sonstigen Problemen bei der Lernmittelausleihe können Sie sich per Mail an mich (Frau Kramer-Nennen) wenden oder Sie erreichen die Lernmittelausleihe nach vorheriger Absprache auch über das Telefon 0541 323 84530 in Raum 1.02. Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, können Sie auch im Sekretariat unter der Telefonnummer 0541 323 84500 eine Nachricht hinterlassen, ich rufe dann zurück. Per Mail können Sie mich über lernmittel@obsas.de erreichen.
Was mache ich, wenn mein Kind ein Buch verloren oder beschädigt hat?
Melden Sie sich bitte per mail an lernmittel@obsas.de und melden Sie den Verlust. Sie erhalten dann eine Rechnung über den Zeitwert des Buches. Ist diese Rechnung bezahlt erhält der Schüler ein neues Buch.