Knollstraße 143
49088 Osnabrück
0541 323 84500
0541 323 84599
info@obsas.de
Schulleiter: Dirk Ebrecht
Knollstraße 143
49088 Osnabrück
0541 323 84500
0541 323 84599
info@obsas.de
Schulleiter: Dirk Ebrecht
Technische Fragen: Warum verwenden wir ein iPad statt eines anderen Gerätes/ Betriebssystems?
Zu Beginn hat die Vorbereitungsgruppe sich sehr lange mit der Frage des Gerätes bzw. des Betriebssystems auseinandergesetzt. Es gab in der Gruppe gleich viele Befürworter für Apple wie für Android-Geräte. Wir haben unter zahlreichen Punkten das Für und Wider gegeneinander abgewägt. Folgende Punkte haben uns letztlich zu einer Entscheidung für das iPad bewogen:
Daher haben wir uns nach ca. sieben Monaten intensiver Diskussion für das iPad entschieden.
Wie viel Speicher haben die iPads? Kann es auch unterschiedliche Ausstattungen geben?
Wir empfehlen den Eltern, das iPad mit mindestens 64 GB Arbeitsspeicher zu kaufen. Davon sollten mindestens ca. 40 GB für die schulische Arbeit reserviert werden. Der übrige Speicher kann privat genutzt werden. Bei der Aufnahme in die iPad-Klasse können auch Geräte mit größerem Speicher gekauft werden. Da diese natürlich teurer sind, steigen damit auch die einmaligen bzw. monatliche Kosten (je nach Finanzierungsmodell).
Akku leer
Der Akku des iPads ist so groß, dass man damit normalerweise einen ganzen Unterrichtstag arbeiten kann. Dann muss er natürlich wieder geladen werden. Dies stellt eine tägliche Hausaufgabe dar, die jede Schülerin und jeder Schüler leisten muss. Sollte der Akku leer sein, kann man nicht mehr mit dem iPad arbeiten. Das stellt dann evtl. ein großes Problem dar, da wir nicht an jedem Tisch eine Steckdose haben. Vereinzelt werden wir hier im Notfall sicher auch mit einem Netzteil und einem Verlängerungskabel aushelfen können. Trotzdem gilt dies dann wie nicht gemachte Hausaufgaben.
Worauf sollte man beim Hüllenkauf achten?
Die Hauptaufgabe der Hülle für ein iPad ist der Schutz. Da das iPad täglich zwischen dem Zuhause und der Schule transportiert wird, werden an die Hülle besondere Anforderungen gestellt, d.h. sie sollte nicht nur schön aussehen. Daher sollte man hier nicht auf die billigsten Modelle zurückgreifen, sondern auf Qualität und Stabilität achten.
Die Hülle sollte fest mit dem iPad verbunden sein, d.h. eine Magnethalterung, wie dies bei der Apple-Hülle geschieht, reicht als Schutz nicht aus.
Die Hülle sollte auch die Rückseite und die Kanten umschließen, um bei einem Sturz alle Seiten gut schützen zu können,
Außerdem muss die Hülle mehrere Möglichkeiten bieten, das iPad stabil auf de Tisch aufstellen zu können.
Das iPad wird normalerweise mit den Fingern bedient. Manchmal (besonders bei fettigen oder schmutzigen Fingern) ist aber auch die Nutzung eines entsprechenden Stiftes sinnvoll. In diesem Fall ist es sehr praktisch, wenn die Hülle hierfür eine Halterung besitzt.
Was ist die Apple-ID?
Apple-Account = Apple-ID (E-Mail-Adresse) + Passwort
Euer Apple-Account besteht aus der Apple-ID und dem zugehörigen Passwort. Die Apple-ID ist beim Login eure E-Mail-Adresse, mit der ihr euch in euren Apple-Account anmeldet. Ihr benötigt die ID, wenn ihr ein Apple-Gerät (iPhone, iPad, Mac) einrichten und die Apple-Dienste nutzen wollt. Sie kann unter anderem im App Store, Apple TV, FaceTime, iTunes, Mac App Store, iChat und im Game Center genutzt werden. Ihr benötigt nur eine Apple-ID, damit alle Geräte untereinander synchronisiert werden. Ihr könnt aber auch neue Apple-IDs erstellen oder die Alte löschen. Tipp: Wenn nichts mehr geht, könnt ihr den Apple-Support kontaktieren. Die Apple-ID ist also für Apple-Nutzer das, was der Microsoft-Account für Windows-Nutzer ist. Wenn Apple-Dienste also eure Apple-ID abfragen, müsst ihr einfach eure E-Mail-Adresse und das zugehörige Passwort eingeben, mit denen ihr euch bei Apple einen Account erstellt habt.
Wird eine E-Mail-Adresse benötigt?
Ja! Manchmal werden wir die Arbeitsaufträge per E-Mail an die Schülerinnen und Schüler verschicken. Dies wird über unsere schulische Lernplattform IServ geschehen. Für diesen Zweck liefern wir als Schule eine schuleigene E-Mail-Adresse, die auch auf dem iPad im E-Mailsystem und in iMessage eingerichtet werden muss. Gerne sind wir auch dabei behilflich!
Wird ein Zugang zur schuleigenen Lernplattform IServ benötigt?
Ja! Alle Lehrerinnen und Lehrer nutzen auch jetzt schon unsere Lernplattform IServ im Unterricht. Durch die iPads wird die Nutzung noch sinnvoller, da der Zugang via App sehr leicht ist. Wir helfen hier ebenfalls bei der Einrichtung.
Gibt es auf den Geräten einen persönlichen Sperrcode?
Da die Familien ihr iPad besitzen, kann jede selbst entscheiden, ob ein Speercode eingerichtet werden soll. Wenn persönliche oder sensible Daten auf dem iPad gespeichert werden, sollte man in jedem Fall einen solchen Code einrichten.
Darf auch mobiles Internet ohne WLAN, d.h. mit SIM-Karte, verwendet werden? Kann dann mit dem iPad auch telefoniert werden?
Das Gerät, das wir als Schule empfehlen, besitzt keinen Slot für eine SIM-Karte. Wenn man seinem Kind mobiles Internet ermöglichen will, muss man ein Gerät mit dieser Möglichkeit bestellen. Eine Nachrüstung ist im Nachhinein nicht möglich. Wenn zuhause ein WLAN eingerichtet ist, wird für schulische Zwecke kein mobiles Internet benötigt. Das iPad bietet generell selbst mit einer SIM-Karte keine Möglichkeit zu telefonieren! Bisher hat sich gezeigt, dass dieses Feature nicht genutzt wurde! Während der Unterrcihtszeit muss außerdem das mobile Internet deaktiviert werden, da die Schüler nicht durchgehend mit dem Internet verbunden sein sollen.
Welche Voraussetzungen müssen zu Hause bestehen?
Aus technischer Sicht wird zu Hause ein Internetzugang mit WLAN benötigt. Ebenfalls brauchen die Schüler zur gelegentlichen Datensicherung des iPads einen PC oder ein Notebook mit der kostenlosen Software iTunes im Familienhaushalt
Wie verbindet sich das iPad in der Schule mit dem Schulnetzwerk/Internet?
Die iPads verbinden sich über das WLAN-Modul mit dem Internet. In der Schule sind hierfür bereits viele WLAN-Access Points installiert. Diese sind durch einen Code geschützt. Um nicht alle Codes manuell eingeben zu müssen und weil wir diese nicht an die Schülerinnen und Schüler weitergeben wollen, werden diese von uns mit einem Profil installiert. Dazu werden die iPads zum Start der Klasse mit dem Profil bespielt. Durch den WLAN-Zugang erfolgt die Verbindung zum Internet und zum Schulnetzwerk. Wichtig für die dauerhafte Funktion ist, dass der Name des iPads so belassen wird, wie er am Anfang von uns voreingestellt wird. Er ist Teil der Zugangsberechtigung. Daher führt jede Veränderung zu einer Unterbrechung der Internetverbindung.
Wer installiert die Apps?
Eine Liste der Apps, die wir grundsätzlich auf den Geräten nutzen werden, wird Ihnen mit der Zusage zur Teilnahme an der iPad-Klasse ausgehändigt. Diese Apps sollten dann zuhause von Ihnen installiert werden. Hierbei geben wir in der Schule Hilfestellungen und Anleitungen. Außerdem stehen wir für Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich empfehlen wir, die für die Installation notwendige Apple-ID nicht an Ihr Kind auszuhändigen, bis es ein Alter erreicht hat, ab dem es verantwortungsvoll damit umgehen kann. Bei der manchmal notwendigen Einrichtung der Apps sind wir den Kindern behilflich.
Ist bereits in allen Klassenräumen WLAN vorhanden?
Alle Klassenräume, sogar die Sporthallen, sind mit WLAN ausgestattet und für die iPad-Klassen verwendbar.
Wie ist der Klassenraum ausgestattet?
In dem Klassenraum der iPad-Klasse ist ein Beamer mit einem Apple-TV installiert. Außerdem gibt es Lautsprecher, um Multimedia nutzen zu können. Natürlich sind auch leistungsstarke Access Points installiert, um die WLAN-Verbindung zum Schulnetzwerk und zum Internet zu gewährleisten. Für die Schülerinnen und Schüler gibt es auch Möglichkeiten zum Ausdrucken einzelner Dokumente.
Finanzielle Fragen: Wer bezahlt die iPads?
Für die Finanzierung und die Versicherung sind die Eltern zuständig. Seit dem Schuljahr 2017-2018 stellen wir den Eltern und Erziehungsberechtigten frei, wo sie ihr iPad kaufen und versichern. Darüber hinaus bitten wir die Gesellschaft „mobiles lernen gGmbH“, ein Angebot für den Kauf und die Versicherung anzubieten, damit Sie auch ein Vergleichsangebot besitzen. Die Eltern versichern uns nach der Anmeldung und unserer Zusage der Teilnahme, rechtzeitig ein von uns beschriebenes Modell des iPads (oder besser) zu kaufen und zu versichern. Wir führen noch vor den Sommerferien einen gemeinsamen Elternabend durch, bei dem das finale Angebot bereits vorliegen soll.
Was kosten die iPads pro Monat?
Die Eltern haben die Möglichkeit, das iPad per Ratenkauf oder Leasing zu kaufen. Bei der Gesellschaft „mobiles lernen gGmbH“ ist in der monatlichen Rate die Versicherung (Diebstahl, Garantieerweiterung, Zerstörung) bereits eingerechnet. Bei anderen Händlern sind solche Versicherungen auch möglich. Es obliegt den Eltern, entsprechende Verträge abzuschließen. Je nach Ausstattung der iPads muss insgesamt mit mindestens ca. 12,30 € über 48 Monate gerechnet werden. Alternativ können die Eltern die Kosten auch mit einer Einmalzahlung von 549,00 € begleichen. In aller Regel ist dies deutlich günstiger. In den gennannten Preisen ist neben dem iPad folgendes enthalten:
das iPad (2022, 10. Generation, 64GB),
die robuste UAG-Schutzhülle
ein Poolgeräte pro Tabletklasse (bei 25 Schülern),
der Service (Techniker auf Anfrage, Hotline, Abwicklung mit der Versicherung, etc.)
den Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert wird „Finanzierungsart Leasing“: – max. 50% des Leasingpreises – max. 10% der Klassenstärke,
die Diebstahl-und Schadensversicherung – Selbstbeteiligung im Schadensfall € 75,– Selbstbeteiligung bei Diebstahl € 150,
die Erstschulung,
es wird keine Schufa-Einkunft von den Eltern eingehholt.
In dieser Berechnung sind jedoch die Kosten für die Apps nicht inbegriffen.
Wem gehört das iPad nach dem Ende des Finanzierungszeitraumes?
Haben sich die Eltern für das Modell der Einmalzahlung entschieden, gehört ihnen das iPad. Wurde das Modell mit den Leasingraten gewählt, kann vor Vertragsbeginn entschieden werden, ob das iPad später zurückgegeben werden oder in den Besitz der Eltern übergehen soll. Da der Leasingzeitraum aber nur 4 Jahre umfasst, muss das Gerät am Ende für das vierte Jahr gekauft oder ein anderes iPad angeschafft werden. Wenn die Eltern sich für ein Leasing bei der Gesellschaft entschieden haben, kann das Gerät am Ende der Laufzeit gegen Zahlung von ca. drei Monatsraten von den Eltern übernommen werden.
Verlässt das Kind des Mieters die IT-Klasse vor Ablauf der Laufzeit von 48 Monaten, kann der Mieter durch Rückgabe des Mietobjektes den Vertrag vorzeitig beenden. Die bereits gezahlten monatlichen Raten werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4 Monatsraten nach Abgabe des Mietobjektes berechnet.
Was ist bei unserem Modell versichert? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Bei einem Vertrag der Gesellschaft:
Die Gesellschaft versichert die bei ihnen erworbenen iPads gegen Diebstahl und Zerstörung. Die Höhe der Selbstbeteiligung steigt von Jahr zu Jahr und beträgt aktuell 75,00 € im Schadensfall und 150,00 € bei Diebstahl.
Außerdem gehört zu dem Paket eine Garantieerweiterung zum Ende der Laufzeit (bei uns 48 Monate).
Die Schadensmeldung erfolgt über eine kostenlose Hotline. Diese kann auch durch die Kinder selbst ausgeführt werden.
In der Zeit, in der das Gerät repariert oder ersetzt wird, steht dem Kind ein Poolgerät an der Schule zur Verfügung, sodass es keine Ausfallzeiten gibt. Auch dieses Ersatzgerät ist in der Versicherung inbegriffen.
Bei einem Diebstahl ist es selbstverständlich notwendig, dass es neben der Schadensmeldung auch zu einer entsprechenden Anzeige bei der Polizei kommt, die die Eltern durchführen müssen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass auch eine persönliche Verantwortung für das Gerät besteht. Dies zeigt sich natürlich in einem sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit dem iPad und bedingt auch die Anschaffung einer gut schützenden Hülle.
Bei einem eigenen Kauf des iPads:
Hier kommt es natürlich auf Ihren Vertrag an. Die sind sehr unterschiedlich.
Was ist mit kostenpflichtigen Apps? Wie werden diese bezahlt?
Die Schule wird versuchen, hauptsächlich auf kostenfreie Apps zurückzugreifen. Es ist aber auch schon jetzt klar, dass dies nicht immer möglich sein wird. Daher stellt sich die Frage, wie kostenpflichtige Apps finanziert werden können. Wir rechnen damit, dass zwischen 20-30 € für kostenpflichtigen Apps anfallen werden. Bei Apple kann man eine Kreditkarte im Appstore hinterlegen, von dem automatisch die Kosten abgebucht werden. Dies ist jedoch nicht der Weg, den wir mit den Schülerinnen und Schülern gehen wollen. Daher raten wir zu den im Handel (Media Markt, Saturn, Expert, DM, Netto usw.) erhältlichen Appstore-Karten, die es im Wert von 15 €, 25 € und 50 € gibt. Manchmal verkauft der Handel auch Appstore-Karten mit 10-20 % Rabatt.
Was muss sonst noch angeschafft werden?
Die Eltern müssen bereits vor der ersten Nutzung in der Schule eine gut schützende Hülle anschaffen. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
Ggfs. eine AppStore-Karte.
Ggfs. fallen geringe Lizenzgebühren für digitale Schulbücher an.
Wenn Ihr Kind das iPad mit einem Stift oder einer Tastatur bedienen soll, ist auch dessen Anschaffung möglich.
Fragen zur persönlichen Nutzung: Dürfen auch private Apps oder Spiele installiert werden?
Die Besitzer des Gerätes sind die Eltern. Sie entscheiden, ob die Kinder private Apps installieren dürfen. Grundsätzlich haben wir als Schule nichts dagegen. Wir müssen jedoch darauf bestehen, dass ca. 16 GB für die Schule reserviert bleiben, d.h. dass für den persönlichen Bereich nur noch der übrige Speicher abzüglich des Betriebssystems hierfür zur Verfügung steht. Die Kinder müssen natürlich lernen, sich im Unterricht nicht mit den zur Verfügung stehende Spielen abzulenken, sondern sich mit den unterrichtsrelevanten Apps usw. zu beschäftigen.Das spielen auf dem iPad ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Jeder Erwachsene weiß, dass es auch schon vor dem iPad möglich war, sich leicht mit anderen Dingen vom Unterricht abzulenken. Dies schafft man auch noch heute, ohne dass man ein iPad vor sich liegen hat. Daher ist dies keine neue Gefahr, der Schülerinnen und Schüler ausgesetzt sind.
Dürfen Musikstücke / Videos aufgespielt werden?
Ja, solange 16 GB für die Schule reserviert bleiben.
Wie viel Speicher muss für die schulische Nutzung immer frei bleiben?
Wir gehen davon aus, dass für den Bereich Unterricht und Schule von dem Gesamtspeicher 16 GB reserviert sind. Für das Betriebssystem und die persönliche Nutzung verbleibt dann der übrige Speicher.
Dürfen iPads immer mit nach Hause genommen werden?
Das iPad ist ein Arbeitsgegenstand wie die Bücher, Hefte, Schreibutensilien und das Geodreieck. Mit ihm und auf ihm werden oft Hausaufgaben erledigt und der Austausch bei gemeinsamen Partner- oder Gruppenarbeiten findet auch über das iPad statt. Daher ist es ein absolutes Muss, dass die Geräte jeden Tag von zu Hause in die Schule und wieder nach Hause mitgenommen werden.
Was ist mit Spielen und Inhalten, die nicht für das entsprechende Alter geeignet sind?
Zur Vorbeugung ist es in den iPad-Einstellungen möglich, Altersbeschränkungen festzulegen und mit einem Code zu sichern. In der Schule geschieht der Internetzugang zu den gleichen Bedingungen wie bei den Schul-PCs und läuft über einen Filter. Zu Hause liegt es in der Verantwortung der Eltern, dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler nur geeignete Inhalte ansehen und benutzen. Sollten wir in der Schule merken, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler trotzdem ungeeignetes Material benutzt, werden wir entsprechend reagieren und Kontakt zu den Eltern aufnehmen.
Dürfen private Dinge bzw. sensible Daten (E-Mails, Fotos, Videos usw.) auf dem iPad gespeichert werden?
Sonstige Fragen: Wie genau ist der zeitliche Ablauf der Beschaffung und Einführung der iPads?
Im Zeitraum von den Osterferien bis zum Mai werden durch den/die iPad-Koordinator/in in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulassistenten und der Elternvertretung geeignete Angebote eingeholt. Noch vor den Sommerferien werden den Erziehungsberechtigten der 6. Klassen die Angebote für die iPads zur Entscheidung vorgelegt und eine erste Rückmeldung erfolgt. Wenn eine Familie ihr iPad privat anschafft, muss auch dieses zurückgemeldet werden. In den Sommerferien erfolgt eine erste Bedarfsanalyse aufgrund der Rückmeldungen die mit der Schulleitung besprochen wird. Bis zwei Wochen nach Beginn der Klasse 7 werden die konkreten und festen Bestellungen gesammelt und nach Rücksprache mit der Schulleitung, dem Schulassistenten und der Elternvertretung bestellt. Vier Wochen nach Beginn der Klasse 7 werden alle iPads in einem gemeinsamen Klassentermin mit den Schülerinnen und Schülern durch den/die iPad-Koordinator/in eingerichtet. Es erfolgt dann ebenfalls durch die zuständige Lehrkraft eine Einführung in die wichtigsten Funktionen des iPads. Ab der fünften Woche in Klasse 7 haben alle Schülerinnen und Schüler in den 7. Klassen ein eingerichtetes, geschütztes iPad. Die Verantwortung dafür tragen die Erziehungsberechtigten.
Dürfen die iPads auch in der Ganztagsbetreuung benutzt werden?
Die iPads dürfen zur Erledigung der Hausaufgaben und zum Üben und Lernen auch in der GTS benutzt werden – nicht zum Spielen! Sollte diese Regel nicht eigehalten werden, dürfen die Betreuer die Nutzung untersagen!
Arbeitet man in der iPad-Klasse nur noch mit den iPads?
Nein, natürlich nicht! Die iPads werden dann eingesetzt, wenn es didaktisch sinnvoll ist. Sicherlich wird einiges jetzt digital gemacht, was bisher auf Papier geschah. Die iPads bieten neue Möglichkeiten des Recherchierens und des Präsentierens. Übungen und Aufgaben, die bisher vom Buch bearbeitet wurden, können jetzt interaktiv gestaltet werden. Aber die iPads sollen weder den Lehrer noch das Schulheft ersetzen – womöglich aber (mit der Zeit) das Schulbuch. Es wird auch mal Stunden geben, in denen die iPads im Ranzen bleiben und Stunden, in denen man sie nur kurz braucht. Wir erwarten, dass alle Schülerinnen und Schüler trotz iPads ordentliche Hefte führen und ein Etui mit Stiften mitbringen!
Wird der Schulplaner immer noch benötigt?
Ja, wird er. Hierüber erfolgt z.B. weiterhin die Kommunikation zwischen der Schule und dem Elternhaus. Außerdem werden auch hier weiterhin die Hausaufgaben eingetragen. Natürlich sind wir aber auch offen für praktikable neue Lösungen, z.B. auf der Basis eines elektronischen Terminkalenders. Dies wird sich in der Praxis jedoch zeigen.
Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme in den iPad-Klassen?
Zur Anmeldung ist in der Regel eine Empfehlung für den Realschulzweig nötig, außerdem verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die Kosten für das Gerät zu tragen. Zuhause sollte ein WLAN-Zugang bestehen.
Was passiert, wenn man die Klasse bzw. die Schule wechseln muss (wegen Umzug, Sitzenbleiben usw.)?
Bei einem Vertrag mit einer Gesellschaft:
Wenn man die Klasse verlassen muss, ist es trotzdem möglich, das iPad zu den gleichen Konditionen zu behalten. Im Schadensfall hat man jedoch dann keinen Nutzungsanspruch auf ein sogenanntes „Poolgerät“, da diese immer bestimmten Klassenstufen zugeordnet sind. Wer das Gerät in Raten least, kann es mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten wieder abgeben. Wer das Gerät mit einer Einmalzahlung bezahlt hat, kann dies allerdings nicht. In diesem Fall könnte man versuchen, selbst das Gerät weiter zu verkaufen.
Bei eigenem Kauf des Gerätes:
Es liegt in Ihrem Ermessen, was Sie dann mit dem iPad machen.
Was ist, wenn man nach einigen Wochen in der iPad-Klasse merkt, dass einem die Arbeit mit dem Tablet nicht gefällt?
Die Anmeldung für die iPad-Klasse beinhaltet grundsätzlich, dass man bis einschließlich Jahrgang 10 in dem Klassenverband bleiben muss. Es wird zudem ein Vertrag einer Gesellschaft abgeschlossen, der ja auch verbindlich ist. Zu Letzterem wurde uns mitgeteilt, dass bei einem Umzug oder bei einer Nichtversetzung, dass ggf. der Vertrag gegen Zahlung von drei Monatsraten beendet werden kann. Ob das auch schon nach wenigen Wochen der Fall ist, ist jedoch fraglich, weil das iPad dann als gebraucht gilt und nicht mehr verkauft werden kann. Sollte es dennoch nach wenigen Wochen dazu kommen, dass der dringende Wunsch des Schulwechsels besteht, müssen wir uns von Schulleitungsseite aus mit dem Thema beschäftigen. Grundsätzlich wünschen wir jedoch keine Schulwechsel.
Was ist mit den Schulbüchern?
Die Teilnahme an der Tabletklasse hat zunächst keine Auswirkungen auf das Verfahren der Schulbuchausleihe. Alle Schülerinnen und Schüler müssen an der Schulbuchausleihe teilnehmen, das heißt, es fallen auch die ganz normalen Kosten hierfür an. Bisher gibt es von den Schulbuchverlagen nur wenige digitale Schulbücher für die Realschule. Wenn es digitale Pakete gibt, ist es unser Ziel, diese über einen Code den Schülern zugänglich zu machen. Wir hoffen, dass bald kein unnötiges Schleppen von Schulbüchern mehr notwendig ist.
Wird es besondere Informationsabende für die Eltern geben?
Ja, noch vor den Sommerferien wird für die 6. Klassen ein Elternabend stattfinden. Hier beantworten wir die bestehenden Fragen. Natürlich wird auch am ersten Elternabend nach den Sommerferien das Thema iPad einen großen Teil einnehmen. Außerdem sollen später die Schülerinnen und Schüler lernen, den Eltern bei der Einrichtung zu helfen, falls dies notwendig sein sollte.
Was passiert mit den iPads in den Pausen und Freistunden?
Die Schülerinnen und Schüler gewöhnen sich leicht an, entgegen unserer Hausordnung in den Pausen und bei Raumwechseln die Schultaschen vor den Klassenräumen auf den Fluren abzulegen. Dieses Verhalten fördert die Gefahr eines Diebstahls. Für die iPad-Klassen gilt: Die Taschen mitsamt dem iPad werden entweder im Klassen- oder Fachraum eingeschlossen oder die jeweilige Tasche wird durch den/die Besitzer/in im Forum/auf dem Schulhof selbst beaufsichtigt. Eine Nutzung der iPads in den Pausen, z.B. durch Spiele, ist nicht erlaubt. Abgelegte Taschen mitsamt Inhalt sind grundsätzlich nicht versichert.
Wo und wie finde ich alle wichtigen Informationen rund um den Vertrag mit "Mobiles Lernen" (Versicherungsschutz, Geschäftsbedingungen, ...)?
Alle wichtigen Dokumente mit den Vertragsbedingungen, Versicherungsschutz, Ablauf bei Beschädigungen und Verlust, etc. finden Sie unter https://www.afb-schule.de/mobiles-lernen/downloads/ Vertragspartner ist: „Mobiles Lernen“ Eine Initiative der AfB gemeinnützige GmbH Flügelstraße 13 D-59423 Unna T 02303/9684060 (Support)
So wird bestellt: