iPads: Fragen und Antworten

Zu Beginn hat die Vorbereitungsgruppe sich sehr lange mit der Frage des Gerätes bzw. des Betriebssystems auseinandergesetzt. Es gab in der Gruppe gleich viele Befürworter für Apple wie für Android-Geräte. Wir haben unter zahlreichen Punkten das Für und Wider gegeneinander abgewägt. Folgende Punkte haben uns letztlich zu einer Entscheidung für das iPad bewogen:

  • Mit dem iPad gibt es eine einfache, günstige und problemlos funktionierende WLAN-Übertragungstechnik zum Beamer, die zwingend notwendig für die Übertragungen von Arbeitsergebnissen usw. ist.
  • Für das iPad gibt es momentan die meisten Apps im Schulbereich.
  • Die Verarbeitungsqualität des iPads ist deutlich besser als die der anderen Geräte.
  • Die Akkuleistung ist auch nach mehreren Jahren noch so gut, dass sie für den Unterrichtstag ausreicht.
  • Auf dem Betriebssystem iOS des iPads gibt es kaum Viren.
  • Das iOS bietet für uns die Möglichkeit der zentralen Installation von Profilen, Apps usw. So können wir z.B. die WLAN-Schlüssel aller Access Points der Schule einfach aufspielen, ohne dass diese von den Schülerinnen und Schülern ausgelesen und anderweitig verwendet werden können.
  • Das iPad ließ sich am besten in unser pädagogisches Netzwerk einbinden.
  • Apple wird noch Jahre für diese iPads Updates liefern, sodass das Betriebssystem aktuell bleibt.
  • Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ein neues Gerät benötigen, weil z.B. das alte defekt ist, wird es wegen der Updates nicht zu Nutzungsunterschieden kommen.
  • Dies ist bei anderen Anbietern durch häufige Produktwechsel und fehlende Updates nicht möglich.
  • Außerdem können ggfs. auch noch später Schülerinnen und Schüler in diese Klasse kommen, falls Plätze frei werden. Wenn diese ein zu dem Zeitpunkt aktuelles Gerät kaufen, hat es das gleiche Betriebssystem wie der Rest der Klasse.
  • Das iOS-Betriebssystem geht sehr gut mit den Dateien der Microsoft Office-Serie um, so dass hier ein Dateiaustausch mit den gängigen Anwendungen auf den PCs und Laptops ohne weiteres möglich ist.
  • Das iPad hat auch nach Jahren einen hohen Wiederverkaufswert.
  • Das iOS-Betriebssystem besitzt die Möglichkeit der Einstellung einer Altersfreigabe, die durch Apple sehr gut umgesetzt wird. Damit lassen sich nur Apps und Medien installieren, die dieser Altersklasse entsprechen.
  • Bei iPads existiert nach einem Diebstahl die Möglichkeit, das Gerät mittels Ortung wiederzufinden.
  • Das iPad bieten eine relativ einfache Handhabung.
  • Das iOS-Betriebssystem ist ein abgeschlossenes System.
  • Natürlich sind uns auch die Vorteile eines Android-Gerätes gegenüber dem iPad bewusst. Neben dem wesentlich günstigeren Preis spricht auch die Erweiterbarkeit des Speichers für Android-Geräte. Wir haben jedoch festgestellt, dass wir mit einem empfohlenen Speicher von 32 GB auskommen werden. Auch die Austauschbarkeit des Akkus spielt normalerweise in der Praxis keine Rolle, da die Akkus des iPads zwar nicht auf einfache Art getauscht werden können, aber grundsätzlich sehr lange halten und nach mehr als drei Jahren immer noch gut funktionieren.

Daher haben wir uns nach ca. sieben Monaten intensiver Diskussion für das iPad entschieden.

Wir empfehlen den Eltern, das iPad mit mindestens 32 GB Arbeitsspeicher zu kaufen. Davon sollten mindestens ca. 16 GB für die schulische Arbeit reserviert werden. Der übrige Speicher kann privat genutzt werden. Bei der Aufnahme in die iPad-Klasse können auch Geräte mit größerem Speicher gekauft werden. Da diese natürlich teurer sind, steigen damit auch die einmaligen bzw. monatliche Kosten (je nach Finanzierungsmodell).

Der Akku des iPads ist so groß, dass man damit normalerweise einen ganzen Unterrichtstag arbeiten kann. Dann muss er natürlich wieder geladen werden. Dies stellt eine tägliche Hausaufgabe dar, die jede Schülerin und jeder Schüler leisten muss. Sollte der Akku leer sein, kann man nicht mehr mit dem iPad arbeiten. Das stellt dann evtl. ein großes Problem dar, da wir nicht an jedem Tisch eine Steckdose haben. Vereinzelt werden wir hier im Notfall sicher auch mit einem Netzteil und einem Verlängerungskabel aushelfen können. Trotzdem gilt dies dann wie nicht gemachte Hausaufgaben.

Die Hauptaufgabe der Hülle für ein iPad ist der Schutz. Da das iPad täglich zwischen dem Zuhause und der Schule transportiert wird, werden an die Hülle besondere Anforderungen gestellt, d.h. sie sollte nicht nur schön aussehen. Daher sollte man hier nicht auf die billigsten Modelle zurückgreifen, sondern auf Qualität und Stabilität achten.
Die Hülle sollte fest mit dem iPad verbunden sein, d.h. eine Magnethalterung, wie dies bei der Apple-Hülle geschieht, reicht als Schutz nicht aus.
Die Hülle sollte auch die Rückseite und die Kanten umschließen, um bei einem Sturz alle Seiten gut schützen zu können,
Außerdem muss die Hülle mehrere Möglichkeiten bieten, das iPad stabil auf de Tisch aufstellen zu können.
Das iPad wird normalerweise mit den Fingern bedient. Manchmal (besonders bei fettigen oder schmutzigen Fingern) ist aber auch die Nutzung eines entsprechenden Stiftes sinnvoll. In diesem Fall ist es sehr praktisch, wenn die Hülle hierfür eine Halterung besitzt.

Apple-Account = Apple-ID (E-Mail-Adresse) + Passwort
Euer Apple-Account besteht aus der Apple-ID und dem zugehörigen Passwort. Die Apple-ID ist beim Login eure E-Mail-Adresse, mit der ihr euch in euren Apple-Account anmeldet. Ihr benötigt die ID, wenn ihr ein Apple-Gerät (iPhone, iPad, Mac) einrichten und die Apple-Dienste nutzen wollt. Sie kann unter anderem im App Store, Apple TV, FaceTime, iTunes, Mac App Store, iChat und im Game Center genutzt werden. Ihr benötigt nur eine Apple-ID, damit alle Geräte untereinander synchronisiert werden. Ihr könnt aber auch neue Apple-IDs erstellen oder die Alte löschen. Tipp: Wenn nichts mehr geht, könnt ihr den Apple-Support kontaktieren. Die Apple-ID ist also für Apple-Nutzer das, was der Microsoft-Account für Windows-Nutzer ist. Wenn Apple-Dienste also eure Apple-ID abfragen, müsst ihr einfach eure E-Mail-Adresse und das zugehörige Passwort eingeben, mit denen ihr euch bei Apple einen Account erstellt habt.

Ja! Manchmal werden wir die Arbeitsaufträge per E-Mail an die Schülerinnen und Schüler verschicken. Dies wird über unsere schulische Lernplattform IServ geschehen. Für diesen Zweck liefern wir als Schule eine schuleigene E-Mail-Adresse, die auch auf dem iPad im E-Mailsystem und in iMessage eingerichtet werden muss. Gerne sind wir auch dabei behilflich!

Ja! Alle Lehrerinnen und Lehrer nutzen auch jetzt schon unsere Lernplattform IServ im Unterricht. Durch die iPads wird die Nutzung noch sinnvoller, da der Zugang via App sehr leicht ist. Wir helfen hier ebenfalls bei der Einrichtung.

Da die Familien ihr iPad besitzen, kann jede selbst entscheiden, ob ein Speercode eingerichtet werden soll. Wenn persönliche oder sensible Daten auf dem iPad gespeichert werden, sollte man in jedem Fall einen solchen Code einrichten.

Das Gerät, das wir als Schule empfehlen, besitzt keinen Slot für eine SIM-Karte. Wenn man seinem Kind mobiles Internet ermöglichen will, muss man ein Gerät mit dieser Möglichkeit bestellen. Eine Nachrüstung ist im Nachhinein nicht möglich. Wenn zuhause ein WLAN eingerichtet ist, wird für schulische Zwecke kein mobiles Internet benötigt. Das iPad bietet generell selbst mit einer SIM-Karte keine Möglichkeit zu telefonieren! Bisher hat sich gezeigt, dass dieses Feature nicht genutzt wurde! Während der Unterrcihtszeit muss außerdem das mobile Internet deaktiviert werden, da die Schüler nicht durchgehend mit dem Internet verbunden sein sollen.

Aus technischer Sicht wird zu Hause ein Internetzugang mit WLAN benötigt. Ebenfalls brauchen die Schüler zur gelegentlichen Datensicherung des iPads einen PC oder ein Notebook mit der kostenlosen Software iTunes im Familienhaushalt

Die iPads verbinden sich über das WLAN-Modul mit dem Internet. In der Schule sind hierfür bereits viele WLAN-Access Points installiert. Diese sind durch einen Code geschützt. Um nicht alle Codes manuell eingeben zu müssen und weil wir diese nicht an die Schülerinnen und Schüler weitergeben wollen, werden diese von uns mit einem Profil installiert. Dazu werden die iPads zum Start der Klasse mit dem Profil bespielt. Durch den WLAN-Zugang erfolgt die Verbindung zum Internet und zum Schulnetzwerk. Wichtig für die dauerhafte Funktion ist, dass der Name des iPads so belassen wird, wie er am Anfang von uns voreingestellt wird. Er ist Teil der Zugangsberechtigung. Daher führt jede Veränderung zu einer Unterbrechung der Internetverbindung.

Eine Liste der Apps, die wir grundsätzlich auf den Geräten nutzen werden, wird Ihnen mit der Zusage zur Teilnahme an der iPad-Klasse ausgehändigt. Diese Apps sollten dann zuhause von Ihnen installiert werden. Hierbei geben wir in der Schule Hilfestellungen und Anleitungen. Außerdem stehen wir für Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich empfehlen wir, die für die Installation notwendige Apple-ID nicht an Ihr Kind auszuhändigen, bis es ein Alter erreicht hat, ab dem es verantwortungsvoll damit umgehen kann. Bei der manchmal notwendigen Einrichtung der Apps sind wir den Kindern behilflich.

Alle Klassenräume, sogar die Sporthallen, sind mit WLAN ausgestattet und für die iPad-Klassen verwendbar.

In dem Klassenraum der iPad-Klasse ist ein Beamer mit einem Apple-TV installiert. Außerdem gibt es Lautsprecher, um Multimedia nutzen zu können. Natürlich sind auch leistungsstarke Access Points installiert, um die WLAN-Verbindung zum Schulnetzwerk und zum Internet zu gewährleisten. Für die Schülerinnen und Schüler gibt es auch Möglichkeiten zum Ausdrucken einzelner Dokumente.

Für die Finanzierung und die Versicherung sind die Eltern zuständig. Seit dem Schuljahr 2017-2018 stellen wir den Eltern und Erziehungsberechtigten frei, wo sie ihr iPad kaufen und versichern. Darüber hinaus bitten wir die Gesellschaft “mobiles lernen gGmbH”, ein Angebot für den Kauf und die Versicherung anzubieten, damit Sie auch ein Vergleichsangebot besitzen. Die Eltern versichern uns nach der Anmeldung und unserer Zusage der Teilnahme, rechtzeitig ein von uns beschriebenes Modell des iPads (oder besser) zu kaufen und zu versichern. Wir führen noch vor den Sommerferien einen gemeinsamen Elternabend durch, bei dem das finale Angebot bereits vorliegen soll.

Die Eltern haben die Möglichkeit, das iPad per Ratenkauf oder Leasing zu kaufen. Bei der Gesellschaft “mobiles lernen gGmbH” ist in der monatlichen Rate die Versicherung (Diebstahl, Garantieerweiterung, Zerstörung) bereits eingerechnet. Bei anderen Händlern sind solche Versicherungen auch möglich. Es obliegt den Eltern, entsprechende Verträge abzuschließen. Je nach Ausstattung der iPads muss insgesamt mit mindestens ca. 12,30 € über 48 Monate gerechnet werden. Alternativ können die Eltern die Kosten auch mit einer Einmalzahlung von 549,00 € begleichen. In aller Regel ist dies deutlich günstiger. In den gennannten Preisen ist neben dem iPad folgendes enthalten:
das iPad (2020, 8. Generation, 32GB),
die robuste UAG-Schutzhülle
ein Poolgeräte pro Tabletklasse (bei 25 Schülern),
der Service (Techniker auf Anfrage, Hotline, Abwicklung mit der Versicherung, etc.)
den Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert wird „Finanzierungsart Leasing“: – max. 50% des Leasingpreises – max. 10% der Klassenstärke,
die Diebstahl-und Schadensversicherung – Selbstbeteiligung im Schadensfall € 75,– Selbstbeteiligung bei Diebstahl € 150,
die Erstschulung,
es wird keine Schufa-Einkunft von den Eltern eingehholt.
In dieser Berechnung sind jedoch die Kosten für die Apps nicht inbegriffen.

Haben sich die Eltern für das Modell der Einmalzahlung entschieden, gehört ihnen das iPad. Wurde das Modell mit den Leasingraten gewählt, kann vor Vertragsbeginn entschieden werden, ob das iPad später zurückgegeben werden oder in den Besitz der Eltern übergehen soll. Da der Leasingzeitraum aber nur 4 Jahre umfasst, muss das Gerät am Ende für das vierte Jahr gekauft oder ein anderes iPad angeschafft werden. Wenn die Eltern sich für ein Leasing bei der Gesellschaft entschieden haben, kann das Gerät am Ende der Laufzeit gegen Zahlung von ca. drei Monatsraten von den Eltern übernommen werden.

Bei einem Vertrag der Gesellschaft:
Die Gesellschaft versichert die bei ihnen erworbenen iPads gegen Diebstahl und Zerstörung. Die Höhe der Selbstbeteiligung steigt von Jahr zu Jahr und beträgt aktuell 75,00 € im Schadensfall und 150,00 € bei Diebstahl.
Außerdem gehört zu dem Paket eine Garantieerweiterung zum Ende der Laufzeit (bei uns 48 Monate).
Die Schadensmeldung erfolgt über eine kostenlose Hotline. Diese kann auch durch die Kinder selbst ausgeführt werden.
In der Zeit, in der das Gerät repariert oder ersetzt wird, steht dem Kind ein Poolgerät an der Schule zur Verfügung, sodass es keine Ausfallzeiten gibt. Auch dieses Ersatzgerät ist in der Versicherung inbegriffen.
Bei einem Diebstahl ist es selbstverständlich notwendig, dass es neben der Schadensmeldung auch zu einer entsprechenden Anzeige bei der Polizei kommt, die die Eltern durchführen müssen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass auch eine persönliche Verantwortung für das Gerät besteht. Dies zeigt sich natürlich in einem sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit dem iPad und bedingt auch die Anschaffung einer gut schützenden Hülle.
Bei einem eigenen Kauf des iPads:
Hier kommt es natürlich auf Ihren Vertrag an. Die sind sehr unterschiedlich.

Die Schule wird versuchen, hauptsächlich auf kostenfreie Apps zurückzugreifen. Es ist aber auch schon jetzt klar, dass dies nicht immer möglich sein wird. Daher stellt sich die Frage, wie kostenpflichtige Apps finanziert werden können. Wir rechnen damit, dass zwischen 20-30 € für kostenpflichtigen Apps anfallen werden. Bei Apple kann man eine Kreditkarte im Appstore hinterlegen, von dem automatisch die Kosten abgebucht werden. Dies ist jedoch nicht der Weg, den wir mit den Schülerinnen und Schülern gehen wollen. Daher raten wir zu den im Handel (Media Markt, Saturn, Expert, DM, Netto usw.) erhältlichen Appstore-Karten, die es im Wert von 15 €, 25 € und 50 € gibt. Manchmal verkauft der Handel auch Appstore-Karten mit 10-20 % Rabatt.

Die Eltern müssen bereits vor der ersten Nutzung in der Schule eine gut schützende Hülle anschaffen. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
Ggfs. eine AppStore-Karte.
Ggfs. fallen geringe Lizenzgebühren für digitale Schulbücher an.
Wenn Ihr Kind das iPad mit einem Stift oder einer Tastatur bedienen soll, ist auch dessen Anschaffung möglich.

Die Besitzer des Gerätes sind die Eltern. Sie entscheiden, ob die Kinder private Apps installieren dürfen. Grundsätzlich haben wir als Schule nichts dagegen. Wir müssen jedoch darauf bestehen, dass ca. 16 GB für die Schule reserviert bleiben, d.h. dass für den persönlichen Bereich nur noch der übrige Speicher abzüglich des Betriebssystems hierfür zur Verfügung steht. Die Kinder müssen natürlich lernen, sich im Unterricht nicht mit den zur Verfügung stehende Spielen abzulenken, sondern sich mit den unterrichtsrelevanten Apps usw. zu beschäftigen.Das spielen auf dem iPad ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Jeder Erwachsene weiß, dass es auch schon vor dem iPad möglich war, sich leicht mit anderen Dingen vom Unterricht abzulenken. Dies schafft man auch noch heute, ohne dass man ein iPad vor sich liegen hat. Daher ist dies keine neue Gefahr, der Schülerinnen und Schüler ausgesetzt sind.

Ja, solange 16 GB für die Schule reserviert bleiben.

Wir gehen davon aus, dass für den Bereich Unterricht und Schule von dem Gesamtspeicher 16 GB reserviert sind. Für das Betriebssystem und die persönliche Nutzung verbleibt dann der übrige Speicher.

Das iPad ist ein Arbeitsgegenstand wie die Bücher, Hefte, Schreibutensilien und das Geodreieck. Mit ihm und auf ihm werden oft Hausaufgaben erledigt und der Austausch bei gemeinsamen Partner- oder Gruppenarbeiten findet auch über das iPad statt. Daher ist es ein absolutes Muss, dass die Geräte jeden Tag von zu Hause in die Schule und wieder nach Hause mitgenommen werden.

Zur Vorbeugung ist es in den iPad-Einstellungen möglich, Altersbeschränkungen festzulegen und mit einem Code zu sichern. In der Schule geschieht der Internetzugang zu den gleichen Bedingungen wie bei den Schul-PCs und läuft über einen Filter. Zu Hause liegt es in der Verantwortung der Eltern, dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler nur geeignete Inhalte ansehen und benutzen. Sollten wir in der Schule merken, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler trotzdem ungeeignetes Material benutzt, werden wir entsprechend reagieren und Kontakt zu den Eltern aufnehmen.

Dürfen private Dinge bzw. sensible Daten (E-Mails, Fotos, Videos usw.) auf dem iPad gespeichert werden?

Ja. Es muss aber immer genügend Speicher für die Schule frei sein. Persönliche Daten sollten natürlich immer passwortgeschützt sein, außerdem müssen von den Schülern die persönlichen Rechte der Mitschüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter eingehalten werden.

Im Zeitraum von den Osterferien bis zum Mai werden durch den/die iPad-Koordinator/in in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulassistenten und der Elternvertretung geeignete Angebote eingeholt. Noch vor den Sommerferien werden den Erziehungsberechtigten der 6. Klassen die Angebote für die iPads zur Entscheidung vorgelegt und eine erste Rückmeldung erfolgt. Wenn eine Familie ihr iPad privat anschafft, muss auch dieses zurückgemeldet werden. In den Sommerferien erfolgt eine erste Bedarfsanalyse aufgrund der Rückmeldungen die mit der Schulleitung besprochen wird. Bis zwei Wochen nach Beginn der Klasse 7 werden die konkreten und festen Bestellungen gesammelt und nach Rücksprache mit der Schulleitung, dem Schulassistenten und der Elternvertretung bestellt. Vier Wochen nach Beginn der Klasse 7 werden alle iPads in einem gemeinsamen Klassentermin mit den Schülerinnen und Schülern durch den/die iPad-Koordinator/in eingerichtet. Es erfolgt dann ebenfalls durch die zuständige Lehrkraft eine Einführung in die wichtigsten Funktionen des iPads. Ab der fünften Woche in Klasse 7 haben alle Schülerinnen und Schüler in den 7. Klassen ein eingerichtetes, geschütztes iPad. Die Verantwortung dafür tragen die Erziehungsberechtigten.

Die iPads dürfen zur Erledigung der Hausaufgaben und zum Üben und Lernen auch in der GTS benutzt werden – nicht zum Spielen! Sollte diese Regel nicht eigehalten werden, dürfen die Betreuer die Nutzung untersagen!

Nein, natürlich nicht! Die iPads werden dann eingesetzt, wenn es didaktisch sinnvoll ist. Sicherlich wird einiges jetzt digital gemacht, was bisher auf Papier geschah. Die iPads bieten neue Möglichkeiten des Recherchierens und des Präsentierens. Übungen und Aufgaben, die bisher vom Buch bearbeitet wurden, können jetzt interaktiv gestaltet werden. Aber die iPads sollen weder den Lehrer noch das Schulheft ersetzen – womöglich aber (mit der Zeit) das Schulbuch. Es wird auch mal Stunden geben, in denen die iPads im Ranzen bleiben und Stunden, in denen man sie nur kurz braucht. Wir erwarten, dass alle Schülerinnen und Schüler trotz iPads ordentliche Hefte führen und ein Etui mit Stiften mitbringen!

Ja, wird er. Hierüber erfolgt z.B. weiterhin die Kommunikation zwischen der Schule und dem Elternhaus. Außerdem werden auch hier weiterhin die Hausaufgaben eingetragen. Natürlich sind wir aber auch offen für praktikable neue Lösungen, z.B. auf der Basis eines elektronischen Terminkalenders. Dies wird sich in der Praxis jedoch zeigen.

Zur Anmeldung ist in der Regel eine Empfehlung für den Realschulzweig nötig, außerdem verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die Kosten für das Gerät zu tragen. Zuhause sollte ein WLAN-Zugang bestehen.

Bei einem Vertrag mit einer Gesellschaft:
Wenn man die Klasse verlassen muss, ist es trotzdem möglich, das iPad zu den gleichen Konditionen zu behalten. Im Schadensfall hat man jedoch dann keinen Nutzungsanspruch auf ein sogenanntes “Poolgerät”, da diese immer bestimmten Klassenstufen zugeordnet sind. Wer das Gerät in Raten least, kann es mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten wieder abgeben. Wer das Gerät mit einer Einmalzahlung bezahlt hat, kann dies allerdings nicht. In diesem Fall könnte man versuchen, selbst das Gerät weiter zu verkaufen.
Bei eigenem Kauf des Gerätes:
Es liegt in Ihrem Ermessen, was Sie dann mit dem iPad machen.

Die Anmeldung für die iPad-Klasse beinhaltet grundsätzlich, dass man bis einschließlich Jahrgang 10 in dem Klassenverband bleiben muss. Es wird zudem ein Vertrag einer Gesellschaft abgeschlossen, der ja auch verbindlich ist. Zu Letzterem wurde uns mitgeteilt, dass bei einem Umzug oder bei einer Nichtversetzung, dass ggf. der Vertrag gegen Zahlung von drei Monatsraten beendet werden kann. Ob das auch schon nach wenigen Wochen der Fall ist, ist jedoch fraglich, weil das iPad dann als gebraucht gilt und nicht mehr verkauft werden kann. Sollte es dennoch nach wenigen Wochen dazu kommen, dass der dringende Wunsch des Schulwechsels besteht, müssen wir uns von Schulleitungsseite aus mit dem Thema beschäftigen. Grundsätzlich wünschen wir jedoch keine Schulwechsel.

Die Teilnahme an der Tabletklasse hat zunächst keine Auswirkungen auf das Verfahren der Schulbuchausleihe. Alle Schülerinnen und Schüler müssen an der Schulbuchausleihe teilnehmen, das heißt, es fallen auch die ganz normalen Kosten hierfür an. Bisher gibt es von den Schulbuchverlagen nur wenige digitale Schulbücher für die Realschule. Wenn es digitale Pakete gibt, ist es unser Ziel, diese über einen Code den Schülern zugänglich zu machen. Wir hoffen, dass bald kein unnötiges Schleppen von Schulbüchern mehr notwendig ist.

Ja, noch vor den Sommerferien wird für die 6. Klassen ein Elternabend stattfinden. Hier beantworten wir die bestehenden Fragen. Natürlich wird auch am ersten Elternabend nach den Sommerferien das Thema iPad einen großen Teil einnehmen. Außerdem sollen später die Schülerinnen und Schüler lernen, den Eltern bei der Einrichtung zu helfen, falls dies notwendig sein sollte.

Ziel ist es, dass in allen Fächern mit den iPads gearbeitet wird. An dem Informationsabend werden schon Beispiele aus Mathematik, Deutsch, Englisch, Biologie, Geschichte, Physik und Bildende Kunst gezeigt, die wir jetzt schon mit den iPad-Klassen und mit den schuleigenen iPads durchgeführt haben. Selbst ein Fach wie Sport bietet Möglichkeiten, das iPad einzusetzen. Daher werden hier auch speziell die Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt, die bekundet haben, mit den iPads im Unterricht arbeiten zu wollen oder die das jetzt schon tun.

Die Schülerinnen und Schüler gewöhnen sich leicht an, entgegen unserer Hausordnung in den Pausen und bei Raumwechseln die Schultaschen vor den Klassenräumen auf den Fluren abzulegen. Dieses Verhalten fördert die Gefahr eines Diebstahls. Für die iPad-Klassen gilt: Die Taschen mitsamt dem iPad werden entweder im Klassen- oder Fachraum eingeschlossen oder die jeweilige Tasche wird durch den/die Besitzer/in im Forum/auf dem Schulhof selbst beaufsichtigt. Eine Nutzung der iPads in den Pausen, z.B. durch Spiele, ist nicht erlaubt. Abgelegte Taschen mitsamt Inhalt sind grundsätzlich nicht versichert.

Sportstunden n.n. Schulschwimmen
Das Schulschwimmen findet in der Regel über ein Halbjahr in Klasse 7 im Nettebad statt.
Die iPad-Klasse ist in dem Schulhalbjahr, in dem sie Schwimmen hat, neben der Klassentür als „Schwimmklasse“ für die Frühaufsichten gekennzeichnet.
Die Frühaufsichten sind informiert, dass die Schülerinnen und Schüler dieser „Schwimmklasse“ zwischen 7:40-7:55 Uhr morgens ihre iPads unter Aufsicht der Frühaufsicht in den Klassenraum einschließen lassen sollen.
Damit die Schülerinnen und Schüler es zeitlich schaffen können, die iPads in den Klassenraum einschließen zu lassen, um den gg. 7:50 Uhr von der Einsatzwagenhaltestelle abfahrenden „Schwimmbus“ der Firma Wöstmann zu erreichen, müssen sie für den Tag eventuell auf Einsatzwagen zum Schulzentrum verzichten. Die Einsatzwagen kommen oftmals erst um 7:55-8:00 Uhr an. Für diesen einen Tag in dem Schulhalbjahr sollen die Schülerinnen und Schüler über die klassischen Linienbusse zum Schulzentrum fahren, damit sie deutlich eher vor Ort sind.
Kein iPad wird mit ins Nettebad genommen! Bei 30 iPads á 500 € wäre das ein Sachwert von 15.000 €, für den keine Lehrkraft und keine Versicherung die Verantwortung übernehmen kann!
Eine Alternative kann die Anmietung eines Schließfachs im Forum sein.

Alle wichtigen Dokumente mit den Vertragsbedingungen, Versicherungsschutz, Ablauf bei Beschädigungen und Verlust, etc. finden Sie unter https://www.afb-schule.de/mobiles-lernen/downloads/ Vertragspartner ist: “Mobiles Lernen” Eine Initiative der AfB gemeinnützige GmbH Flügelstraße 13 D-59423 Unna T 02303/9684060 (Support)

So wird bestellt: